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   Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2011 - C-505/10   

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https://dejure.org/2011,15906
Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2011 - C-505/10 (https://dejure.org/2011,15906)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.09.2011 - C-505/10 (https://dejure.org/2011,15906)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. September 2011 - C-505/10 (https://dejure.org/2011,15906)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Sea Fighter

    Richtlinie 92/81/EWG - Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Befreiungen - Kraftstoff, der für einen auf einem Schiff fest installierten und unabhängig vom Motor dieses Schiffes arbeitenden Bagger verwendet wird - Begriff "Schifffahrt"

  • EU-Kommission PDF

    Partrederiet Sea Fighter gegen Skatteministeriet.

    Richtlinie 92/81/EWG - Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Befreiung - Begriff der Schifffahrt - Kraftstoff, der für einen auf einem Schiff montierten und unabhängig von dessen Motor arbeitenden Bagger verwendet wird

  • EU-Kommission

    Sea Fighter

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 01.04.2004 - C-389/02

    Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2011 - C-505/10
    5 - C-389/02 (Slg. 2004, I-3537).
  • FG Hamburg, 22.05.2020 - 4 K 85/19

    Energiesteuer: Steuerentlastung bei Verwendung von Bunkerdiesel für die

    Dahingegen sollen mit der RL 2003/96/EG angesichts ihrer Systematik gerade keine allgemeinen Steuerbefreiungen eingeführt werden (st. Rspr. des EuGH, siehe exemplarisch das Urteil vom 7. März 2018, C-31/17, Cristal Union, Rn. 29, m.w.N.; so auch schon zur Vorgängerregelung des Art. 14 Abs. 1 lit c) RL 2003/96/EG, Art. 8 der Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle (RL 92/81/EWG) mit Urteil vom 10. November 2011, C-505/10, Partrederiet Sea Fighter, Rn. 21).

    Dieses Spannungsverhältnis ist Gegenstand einer Vielzahl von EuGH-Entscheidungen geworden (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2011, C-250/10, Haltergemeinschaft LBL; vom 1. Dezember 2011, C-79/10, Systeme Helmholz; zur Vorgängerregelung Urteile vom 10. November 2011, C-505/10, Partrederiet Sea Fighter; vom 1. März 2007, C-391/05, Jan de Nul).

    Betreffend die Verwendung von Kraftstoff in einem Schwimmbagger schlug der Generalanwalt beim EuGH Yves Bot in seinen Schlussanträgen für das Verfahren "Partrederiet Sea Fighter" ausdrücklich vor, Mineralöl von der Verbrauchsteuer zu befreien, das von einem auf einem Schiff fest installierten Bagger verbraucht werde, der unabhängig vom Antriebsmotor des Schiffes arbeite, da er über einen eigenen Motor und einen eigenen Treibstofftank verfüge (Schlussanträge des Generalanwalts Yves Bot vom 20. September 2011 in der Rechtssache C-505/10, Partrederiet Sea Fighter).

    Unter diesen Umständen sei davon auszugehen, dass dieser Verbrauch nicht unmittelbar mit der Fahrt des Schiffs, auf dem der Bagger montiert ist, zusammenhänge (EuGH, Urteil vom 10. November 2011, C-505/10, Partrederiet Sea Fighter, Rn. 19 ff.).

    Dies sei jedenfalls dann nicht gegeben, wenn der Mineralölverbrauch völlig unabhängig vom Schiffsantrieb entstehe und schließt sich der Auslegung an (EuGH, Urteil vom 10.11.2011, C-505/10, Partrederiet Sea Fighter; darin Bezugnahme auf das Urteil vom 1. März 2007, C-391/05, Jan de Nul).

    Ebenfalls unerheblich sind die konstruktiven Unterschiede des dem genannten EuGH Urteil C-505/10 zu Grunde liegenden MS "Grethe Fighter" zu dem hier streitbefangenen MS.

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